Kevin Garrison BodentechnikBodenbeläge & Fugenarbeiten
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Rechtliches

AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen für Aufträge und Ausführung.

1. Geltungsbereich

1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge zwischen Kevin Paul Garrison (nachfolgend „Auftragnehmer“) und Verbrauchern sowie Unternehmern (nachfolgend „Auftraggeber“) über Bodenlege- und Fugenarbeiten sowie damit zusammenhängende Leistungen.

1.2 Abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden nicht anerkannt, es sei denn, der Auftragnehmer stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.

2. Leistungsgegenstand

2.1 Der Auftragnehmer erbringt insbesondere folgende Leistungen:

  • Verlegen von Laminat, Vinyl und vergleichbaren Klickböden
  • Vorbereitung des Untergrunds (Grundieren, dünnes Spachteln) im für diese Beläge üblichen Umfang
  • Montage von Sockelleisten
  • Fugenarbeiten im Hochbau (Acryl- und Silikonfugen, Anschlussfugen)
  • Ausbesserungen und Austausch einzelner Belagsflächen

2.2 Nicht Gegenstand der Leistungen sind insbesondere: Verlegung von Echtholzparkett, Estricharbeiten, Verlegung von PVC-, Linoleum- oder Teppichböden, Fliesenverlegung sowie Maurer- und Betonarbeiten.

2.3 Art und Umfang der konkreten Leistung ergeben sich aus dem individuellen Angebot bzw. der Auftragsbestätigung.

3. Angebot und Vertragsschluss

3.1 Darstellungen auf Kleinanzeigen, Webseiten oder in Werbung sind unverbindlich und stellen kein verbindliches Angebot dar.

3.2 Ein Vertrag kommt zustande durch

  • Annahme eines schriftlichen oder elektronischen Angebots des Auftragnehmers durch den Auftraggeber, oder
  • ausdrückliche Auftragsbestätigung des Auftragnehmers.

3.3 Sofern möglich, erfolgt vor Vertragsschluss eine Besichtigung vor Ort. Maße, Untergrundzustand und Materialwahl werden dabei bzw. im Angebot festgehalten.

4. Preise und Zahlung

4.1 Es gelten die im Angebot genannten Preise. Sofern nicht anders angegeben, verstehen sich Preise in Euro und – sofern der Auftragnehmer Kleinunternehmer im Sinne von § 19 UStG ist – ohne Ausweis von Umsatzsteuer („gemäß § 19 UStG wird keine Umsatzsteuer berechnet“). Ändert sich der umsatzsteuerliche Status, wird dies im Angebot kenntlich gemacht.

4.2 Material wird nach tatsächlichem Bedarf berechnet, sofern nicht Pauschalpreis vereinbart ist. Auf Maßdifferenzen und Verschnitt wird im Angebot hingewiesen, soweit absehbar.

4.3 Zahlungen sind nach Rechnungsstellung ohne Abzug fällig, sofern nichts anderes vereinbart ist. Der Auftragnehmer kann bei größeren Aufträgen eine angemessene Anzahlung oder Abschlagszahlungen verlangen.

4.4 Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Verzugsregelungen.

4.5 Gezahlt werden kann in bar oder per Überweisung.

5. Termine und Mitwirkungspflichten

5.1 Termine sind nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich als verbindlich vereinbart wurden. Ansonsten handelt es sich um unverbindliche Plantermine.

5.2 Der Auftraggeber stellt sicher, dass

  • die Räume zum vereinbarten Zeitpunkt zugänglich und beräumt sind,
  • Strom und Wasser in zumutbarem Umfang zur Verfügung stehen,
  • der Untergrund für die vereinbarte Leistung geeignet ist bzw. erkennbare Mängel vorab mitgeteilt werden.

5.3 Verzögerungen durch fehlende Mitwirkung, höhere Gewalt oder Umstände, die der Auftragnehmer nicht zu vertreten hat, verschieben Termine angemessen.

6. Ausführung, Abnahme und Gefahrübergang

6.1 Der Auftragnehmer führt die Arbeiten fachgerecht und sorgfältig aus.

6.2 Nach Fertigstellung ist die Leistung abzunehmen. Die Abnahme erfolgt durch ausdrückliche Erklärung oder durch Ingebrauchnahme. Unwesentliche Mängel berechtigen nicht zur Verweigerung der Abnahme.

6.3 Material, das der Auftraggeber stellt, liegt in dessen Verantwortungsbereich hinsichtlich Eignung und Qualität, sofern nichts anderes vereinbart ist.

7. Gewährleistung

7.1 Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsrechte.

7.2 Gegenüber Unternehmern beträgt die Verjährungsfrist für Mängelansprüche ein Jahr ab Abnahme, soweit gesetzlich zulässig. Dies gilt nicht bei Vorsatz, Arglist sowie bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.

7.3 Natürliche Abnutzung, unsachgemäße Nutzung, fehlerhafte Reinigung oder nachträgliche Einwirkungen Dritter begründen keinen Mangel.

8. Haftung

8.1 Der Auftragnehmer haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.

8.2 Bei leichter Fahrlässigkeit haftet der Auftragnehmer nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten), und zwar begrenzt auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden.

8.3 Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch zugunsten der Erfüllungsgehilfen des Auftragnehmers.

9. Eigentumsvorbehalt

Geliefertes Material bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum des Auftragnehmers.

10. Widerrufsrecht für Verbraucher

Sofern ein gesetzliches Widerrufsrecht besteht (insbesondere bei ausschließlich im Fernabsatz geschlossenen Verträgen), gelten die gesonderte Widerrufsbelehrung und das Muster-Widerrufsformular.

11. Datenschutz

Hinweise zur Verarbeitung personenbezogener Daten ergeben sich aus der gesonderten Datenschutzerklärung.

12. Schlussbestimmungen

12.1 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

12.2 Ist der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Gerichtsstand der Sitz des Auftragnehmers.

12.3 Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.


Stand: September 2026